Welche Pflegestufen gibt es?

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Wie der Pflegebedarf ermittelt wird und was das bedeutet

Beim Thema Pflegestufen herrscht oft grosse Verunsicherung. Zu wissen, welche Pflegestufen es gibt und was sie bedeuten, schafft Transparenz und kann zu hohe Pflegekosten verhindern.

Pflegeleistungen werden in der Schweiz vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Sie umfassen die folgenden Massnahmen:

  • Abklärung, Beratung und Koordination

  • Untersuchung, Behandlung

  • Grundpflege

Was die Pflegestufen bedeuten

In der KLV sind zwölf Pflegebedarfsstufen verankert, die sich am zeitlichen Pflegebedarf pro Tag orientieren. Dadurch kann der individuelle Pflegebedarf ermittelt und die Pflegekosten berechnet werden.

Je höher die Pflegestufe, desto höher der Zeitaufwand und die anfallenden Kosten

Während die Pflegestufe 1 bis zu 20 Minuten Unterstützung pro Tag entspricht, liegt die Pflegestufe 12 bei mehr als 220 Minuten. Je tiefer die Pflegestufe, desto selbständiger und gesünder ist die pflegebedürftige Person.
Nach einem Heimeintritt wird die Pflegestufe nach einem halben Jahr überprüft, danach jährlich. Verändert sich der Gesundheitszustand merklich, hat dies eine Neueinteilung in eine höhere oder tiefere Pflegestufe zur Folge.

Pflegebedarf ist nicht gleich Betreuungsbedarf

Die Grenze zwischen Pflege und Betreuung erscheint fliessend, doch es gibt eine klare Abgrenzung: Der Betreuungsbedarf umfasst alle Leistungen, die nicht KVG-pflichtig sind – wie zum Beispiel Fahrdienste oder Haushaltshilfe. Daher sind diese Aufwände vom Pflegebedarf ausgenommen.

Immer wieder machen Menschen die unschöne Erfahrung, dass ihre pflegebedürftigen Angehörigen beim Umzug ins Heim einer zu hohen Pflegestufe zugeteilt werden, was mit höheren Kosten verbunden ist. Die öffentliche Hand ist bemüht, solche Fehleinstufungen zu vermeiden. Sie erlauben den Krankenkasse, Kontrollen in den Heimen durchzuführen. Denn die Gemeinden und Kantone müssen für die Bewohner:innen von öffentlichen und privaten Heimen all jene Restbeträge bezahlen, die nicht von den Krankenkassen und den Bewohner:innen übernommen werden. Kritiker bemängeln, dass diese Bedarfsabklärungen nicht genügend transparent ablaufen. Sie befürchten, dass die Zuordnungen in die Pflegestufen zum Teil willkürlich vorgenommen werden könnten. Eine korrekte Einstufung liegt im Interesse aller Kostenträger: der Pflegebedürftigen, der Angehörigen, der öffentlichen Hand und der Krankenkassen.

Wie die Pflegestufen ermittelt werden

Drei Pflegebedarfserfassungssysteme (PBES) werden in der Schweiz angewendet, um Pflegebedürftige beim Eintritt in ein Heim, aber auch bei der häuslichen Pflege, einer der zwölf Pflegebedarfsstufen zuzuordnen:

  • RAI-RUG Einstufungs-System (RAI =Resident Assessment Instrument, RUG =Resource Utilization Groups): Pflegebedürftige werden sogenannten Pflegeaufwandgruppen zugeteilt

  • BESA-System (BESA=Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem): ein Schweizer System, basierend auf einem Leistungskatalog, der Transparenz in die Kosten bringen soll

  • PLAISIR: basiert wie bei BESA auf einem Leistungskatalog

Die Kosten pro Pflegestufe können variieren, da unterschiedliche Bedarfsermittlungsinstrumente angewendet werden: Im Heim sind es RAI-RUG und BESA, in der Spitex, also in der Pflege Zuhause, RAI-HC (HC steht für Home Care). Das kann zur Folge haben, dass eine tiefe Pflegestufe mit der häuslichen Pflege günstiger ist, aber eine höhere Pflegestufe eventuell teurer ist als im Heim. Bei tieferen Pflegestufen ist die Pflege Zuhause, wie sie von Betreuungsdiensten wie der Seniorinnen- und Seniorenbetreuung Schweiz angeboten wird, gegenüber einem Heimaufenthalt häufig günstiger.
Bei den Kosten spielt es auch eine Rolle, dass die häusliche Pflege nach Stundentarif verrechnet wird und im Heim Tagespauschalen pro Pflegestufe gelten.

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Welche Kosten fallen bei einer 24-Stunden-Betreuung an?