Gesetzliche Bestimmungen

Wir verfügen über die SECO Bewilligung zum grenzüberschreitenden Personalverleih und erfüllen sämtliche gesetzlichen Bestimmungen nach schweizerischem Recht.

Die SECO Bewilligung ermöglicht uns die legale Anstellung der osteuropäischen Haushaltshilfen. Somit müssen Sie sich nicht um diese administrative Angelegenheit kümmern. Sie erhalten von uns einmal monatlich eine Rechnung, bei der alle Kosten eingerechnet sind – wir bevorzugen klare und einfache Lösungen. Sie auch?

Unsere Betreuerinnen und Haushaltshilfen sind direkt bei EU-Netz Schweiz GmbH angestellt, selbstverständlich nach schweizerischem Recht. Unsere Mitarbeiterinnen erhalten einen fairen Lohn. Alle unsere Leistungen, Saläre und Dienstleistungen entsprechen in vollem Umfang den schweizerischen Richtlinien. Alle Sozialversicherungsbeiträge, Steuern sowie die Pensionskassenbeiträge werden in der Schweiz abgerechnet.

Sie haben Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns jederzeit über das Kontaktformular oder telefonisch unter +41 44 552 02 28.

Fragen Sie uns gerne an – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Zur Beachtung für Stellensuchende: Derzeit bieten wir keine offenen Stellen an. Ihre Anfragen via Kontaktformular werden unbeantwortet gelöscht.